Evropská Unie – německy
Europäische Union
Das europäische Einigungswerk hat für 50 Jahre Stabilität, Frieden und wirtschaftlichen Wohlstand gesorgt. Es führte zu einem höheren Lebensstandard, der Errichtung des Binnenmarktes, der Einführung des Euro und zu einem einheitlicheren Auftreten der Union in der Welt.
Die Europäische Union (EU) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Das europäische Einigungswerk nahm am 9. Mai 1950 seinen Anfang, als Frankreich offiziell die Schaffung „einer europäischen Föderation“ vorschlug.
Die 6 Gründungsmitglieder waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
Heute, nach vier Beitrittswellen (1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich; 1981: Griechenland; 1986: Spanien und Portugal; 1995: Österreich, Finnland und Schweden) zählt die EU 15 Mitgliedstaaten und bereitet den Beitritt von dreizehn ost- und südeuropäischen Ländern vor.
Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Es handelt sich weder um einen neuen Staat, der die alten Staaten ersetzt, noch ist sie vergleichbar mit anderen internationalen Organisationen. Ihre Mitgliedstaaten übertragen ihre Souveränität auf gemeinsame Institutionen, die bei Fragen von gemeinsamem Interesse die Interessen der Union als Ganzes vertreten. Alle Beschlüsse und Verfahren werden von den Gründungsverträgen, die die Mitgliedstaaten ratifiziert haben, abgeleitet.
Die Union verfolgt folgende Ziele:
Einführung einer Unionsbürgerschaft (Grundrechte; Freizügigkeit; Bürgerrechte und politische Rechte);
Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres);
Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Binnenmarkt; Euro, die gemeinsame Währung; Schaffung von Arbeitsplätzen; Regionale Entwicklung; Umweltschutz);
Einheitliches Auftreten Europas in der Welt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Die Europäische Union in der Welt).
Die der EU zugewiesenen Aufgaben werden nach dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit durch folgende fünf Institutionen wahrgenommen, die jeweils spezifische Aufgaben haben:
Europäisches Parlament (wird von der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten gewählt);
Rat der Europäischen Union (setzt sich aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen);
Europäische Kommission (treibende Kraft und ausführendes Organ);
Europäischer Gerichtshof (Wahrung des Rechts);
Rechnungshof (solides und effizientes Finanzmanagement des EU-Haushalts).
Fünf weitere Institutionen sind Teil der Europäischen Union:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertritt den Standpunkt der organisierten Bürgergesellschaft zu wirtschaftlichen und sozialen Themen);
Ausschuss der Regionen (vertritt den Standpunkt regionaler und kommunaler Behörden zu Themen wie Regionalpolitik, Umwelt und Bildung);
Europäischer Bürgerbeauftragter (untersucht Beschwerden der Bürger über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe bzw. der EU-Institutionen);
Europäische Investitionsbank (unterstützt die Ziele der EU durch die Finanzierung öffentlicher und privater Langzeitinvestitionen)
Europäische Zentralbank (zuständig für Währungspolitik und Devisengeschäfte).
EURO
Zum 01.01.1999 startete die Währungsunion mit 12 Teilnehmerstaaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Griechenland.
Euro ist gemeinsame Währung.
Der Start hat auf die Finanzmärkte folgende Auswirkungen:
- das Wechselkursrisiko fällt weg
- Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main betreibt einheitliche Geldpolitik
- es wird ein gemeinsamer Binnenmarkt beschaffen
- positive Effekte