Gewerbeschein, Gewerbeamt
Heutzutage kann sich bei jeder selbständig machen, der genügend Unternehmungsgeist besitzt. Es gibt staatliche Beschränkungen für die Gründung einer selbständigen Existenz. Man muβ jedoch sein Geerbe anmelden. Zu diesem Zweck sucht man eine Gewerbe melde stelle auf. Mit dem Gang zur zuständigen Gewerbemeldestelle ist der Schritt in die Selbständigkeit endgültig vollzogen. Auf einem Formular muβ man sein Gewerbe anmelden. Ob zusätzlich eine vorherige Zulassung oder Erlaubnis erforderlich ist, sagt man Ihnen in der Regel beim Gewerbeamt.
Mit dem Akt der Anmeldung beim Gewerbeamt sind normalerweise auch andere Meldepflichten erledigt: Das Gewerbeamt benachrichtigt das Finanzamt und andere zuständigen Behörden.
Sind Ihre Umsätze relativ gering, sind Sie Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft, dann haben Sie weder die Pflicht noch das Recht, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.
Der Gewerbeschein bekommt der, wer sich selbständig machen will. Der, der seine Firma gründen will.
Bei uns sind keine staatlichen Geschrenkungen für die Gründung eigener Firma.
Nach dem Gewerbegesetzt kann sich bei uns jeder selbstständig machen.
Kann sich bei uns jeder selbständig machen, der unternehmen will.
Auf der Gewerbeamt spricht man mit einem Beamten oder mit einer Beamtin.
Sie sagen uns, welche Formulare wir ausfühlen müssen, und welche Unterlagen wir beilegen sollen (müssen).
Wir müssen den Antrag stellen und wir brauchen zuständige (folgende) Unterlagen.
Wir brauchen den Personalausweiss, Führerschein (in Transport), Reisepass, den Auszug aus dem Strafregister, den Zeugniskopien, den Lehrbrief, den Zeugnis der Abiturprüfung, die Stemplmarke in der Höhe von 100 oder 200 Kronen.
Sie müssen älter als 18 Jahren sein.
Sie müssen etwa 14 Tagen warten und dann bekommen Sie den Gewerbeschein.
Das Gewerbeamt sendet (schickt) eine Nachricht über unsere Gewerbe den Finanzamt, Sozialamt und andere zuständigen Behörden.
Der Einzelunternehmer – Fysische Person X Jurische Person = die Firma – registrieren (lassen).
Das Gewerberegister ist bei der Gewerbeamt. Das Gewerbeamt ist bei der Stadtamt.