Banken
Banken, Bausparkassen, Versicherungen
Im Rahmen einer hochentwickelten Volkswirtschaft spielt die Geld- und Kreditwirtschaft, und damit das Bankensystem, eine zentrale Rolle. Als Kapitalsammelstellen und Finanzierungsinstitute erfüllen die Banken wichtige gesamtwirtschaftliche Aufgaben. In Deutschland stehen die Banken – nach den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) – unter der gemeinsamen Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und der Deutschen Bundesbank.
Mit der Einführung des EURO – als gemeinsame Währung der zur Zeit 12 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland (ab 1. Januar 2001), Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien) – ging mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die Verantwortung für eine einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über.
Gestaltung und Aussehen der Euro-Münzen
– die Euromünzen sind im Gegensatz zu den Banknoten nicht einheitlich gestaltet, sie haben eine einheitliche Vorderseite und eine von Land zu Land individuell gestaltete nationale Rückseite. Die an der Münzrückseite verwendeten Symbole sollen das jeweilige Land repräsentieren und sowohl von der eigenen Bevölkerung als auch international verstanden werden können
– die nationale Rückseite der Münzen muss folgende einheitliche Elemente enthalten: Prägejahr der Münze, die 12 europäischen Sterne
– es gibt 8 Euro-Münzen, die einfach zu erkennen sind, da sich in Gestaltung, Größe und Farbe unterscheiden (1,2,5,10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro)
Das ESZB, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten besteht, übernahm nunmehr die Rolle der ?Hüterin des EURO? und trägt somit die Verantwortung für die Stabilität der neuen Währung. Durch den Übergang der geldpolitischen Kompetenzen auf die EZB war eine Anpassung der Aufgaben der teilnehmenden nationalen Zentralbanken erforderlich. Sie haben an der Erfüllung der Aufgaben des ESZB mitzuwirken. Unverändert bleibt ihre Aufgabe, für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und mit dem Ausland zu sorgen. Die Deutsche Bundesbank ist damit zum Beispiel auch für den Bargeldumlauf verantwortlich.
Mit der Einführung des Euro sind folgende Vorteile für den Verbraucher verbunden:
– Die Preise der einzelnen Produkte in den verschiedenen Länder sind leichter zu vergleichen
– Die Umrechnung der Preise entfällt
– Das Risiko einer Wertminderung durch den Umtausch in eine andere europäische Währung entfällt
Die Statistiken des Geld- und Kreditwesens werden überwiegend von der Deutschen Bundesbank bearbeitet. Der Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) hat zu einer Veränderung in der Darstellung von statistischen Ergebnissen der Deutschen Bundesbank ab dem Jahr 1999 geführt. Dies wird sich auf die künftige Vergleichbarkeit der Ergebnisse auswirken.
Angaben über die Geschäftsentwicklung der Bausparkassen beruhen auf Statistiken der Verbände der privaten und öffentlichen Bausparkassen. Beim Bauspargeschäft stellen die Einlagen wegen ihrer Zweckbindung (sie dürfen innerhalb bestimmter Fristen nur für den Wohnungsbau verwendet werden) eine besondere Form der Spareinlagen dar.
Die Versicherungswirtschaft bietet ein breitgefächertes Angebot, um die verschiedensten Risiken materiell abzusichern. Dazu zählen private Kranken-, Unfall- und Schadenversicherungen (z. B. Feuer- und Haftpflichtversicherungen) sowie die Lebensversicherungen. Der Umfang der Geschäftstätigkeit wird insbesondere aus den Versicherungssummen und der Zahl der Verträge ersichtlich. Aufsichtsbehörde für die Versicherungsunternehmen und zuständig für die Statistiken im Bereich der Versicherungen ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.
Banken
o sind Unternehmungen, die mit relativ geringem Eigenkapital gewerbsmäßig Geld-, Kapital- und Kreditgeschäfte betreiben
o sie unterliegen der staatlichen Bankenaufsicht (in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 10. 7. 1961 in der Fassung vom 3. 5. 1976 ausgeübt durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin)
Tätigkeiten von Banken:
1. Geld wechseln
Die Funktionen des Geldes: Geld ermöglicht, die Dinge zu kaufen, die man begehrt und zum Leben braucht. Die wichtigsten Funktionen des Geldes sind:
? Geld ist ein allgemeines Tauschmittel, das den Tausch jeder beliebigen Ware gegen eine entsprechende Geldmenge ermöglicht. Es zerlegt den Gütertausch in zwei voneinander getrennte Teile: den Güterkauf und den Güterverkauf
? Geld ist ein allgemeiner Wert- bzw. Preismaßstab. Das bedeutet, dass der Wert aller Waren in Geld ausgedrückt werden kann. Erst dadurch können Preise und der Wert der Waren miteinander verglichen werden. Jeder kann so auch zusammenzählen, was er insgesamt besitzt. Auch größere Einheiten wie z.B. Staaten werden so mit ihrem Besitz rechenbar. Für diese Wohlstandsmessung hat Geld die Funktion des Wertmaßstabs
? Geld erlaubt es, in größerem Umfang Werte aufzubewahren und von einem Ort zum anderen zu bringen, es ist Wertaufbewahrungs- und Werttransportmittel. Die Anhäufung und Übertragung von Kapital und damit z.B. heute die Gründung von Kapitalgesellschaften wäre ohne Geld nicht möglich
? Schließlich ist das Geld ein vom Staat anerkanntes gesetzliches Zahlungsmittel, mit dem private Schulden bezahlt und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (Bezahlen von Steuern, Geldstrafen u.a.) erfüllt werden
2. Kredit gewähren = Kreditgeschäft (Aktivgeschäft)
Im Mittelpunkt des Bankbetriebs steht das Kreditgeschäft, d. h. die Bank leiht Geld auf bestimmte Fristen an andere aus (Aktivgeschäft) und beschafft sich die hierfür erforderlichen Mittel, indem sie ihrerseits von Dritten Geld leihweise hereinnimmt (Passivgeschäft); daneben übernimmt die Bank Dienstleistungsgeschäfte, indem sie gegen Gebühr Verwaltungsaufgaben erfüllt.
Kredite – Warenkredit (Einzelhändler, der beim Lieferanten Ware kauft und später bezahlt)
– Geldkredit ? kurzfristige (Laufzeit bis zu 6 Monate ? Überziehungskredit)
mittelfristige (bis zu 4 Jahre ? PKW)
langfristige (4 ? 30 Jahre ? Hypotheken)
3. Wertpapiergeschäfte aller Art durchführen (kaufen, verkaufen, verwahren)
Aktien – man erwirbt ein Eigentumsanteil an einer AG
– Recht an Gewinnbeteiligung
Börse – Kurse haben sehr große Schwankungen, große Gewinne oder Verluste
4. Den Zahlungsverkehr abwickeln
Hauptzahlungsmittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind:
§ Zahlung mittels Buchgeld
§ Überweisung
§ Euroscheck, der bis 2002 als Zahlungsmittel galt
§ Verrechnungsscheck
§ Lastschrift
§ Kreditkarte
Für den täglichen Einkauf haben die Geldinstitute zum einen bereits seit langem Kreditkarten, die Banken und Sparkassen zum anderen zunächst vereinfachte Bezahlung durch EC-Karten ohne dazugehörigen Scheck, ab 1997 dann die so genannte GeldKarte eingeführt. Dabei wird die EC- oder Bankkundenkarte mit einem multifunktionalen Chip versehen, der zum bargeldlosen Bezahlen als elektronische Geldbörse genutzt werden kann. Der Karteninhaber muss zuvor an einem Ladeterminal die Karte aufladen. Die Karte kann mit einer Höchstsumme von 200 Euro aufgeladen werden. Wer seine Bankgeschäfte von zu Hause aus erledigen möchte, für den stehen seit einigen Jahren neue Möglichkeiten zur Verfügung. Sie firmieren unter den Begriffen: Telefon-Banking, Telebanking, Homebanking, Electronic Banking. Über verschiedene bankübergreifende Electronic-Banking-Systeme gibt es für die Abwicklung von Geldgeschäften von zu Hause aus u.a. folgende Möglichkeiten:
o Kontoinformationen für Girokonten, Sparkonten, Festgelder, Darlehen
o Umsatzanzeige für Girokonten
o Einzel- oder Sammelüberweisungen
o Informationen über das eigene Wertpapierdepot
o Aktuelle Serviceleistungen wie Börsen- und Devisenkurse
o Dauerauftragsverwaltung
Zur Absicherung des Zahlungsverkehrs verwendet der Kunde einen Geheimcode. Was für den privaten Kunden noch relativ neu erscheint, hat bei den Transaktionen zwischen den Banken bereits Alltagscharakter. Der Grad der Automatisierung ist hier zwischen den Zahlungstransaktionen der Banken sowie mit deren kommerziellen Kunden sehr hoch. Der Interbanken-Zahlungsverkehr wird heute annähernd vollautomatisch abgewickelt. Bei den Unternehmen sind es vor allem die großen Unternehmen, die ihre täglichen Zahlungen direkt über telematische Medien abwickeln.
Electronic Banking – mehr und mehr wurde schon in den 1980er Jahren die Verwendung der an Papier gebundenen Medien durch elektronische Zahlungsübertragungsmedien ersetzt
– für den Kunden liegt der Vorteil darin, dass er jederzeit am Automaten der heimischen Bank Einblick in seinen Kontostand nehmen kann
– der weit größere Vorteil liegt aber darin, dass er jederzeit und an fast jedem Ort dem Geldautomaten irgendeines Geldinstitutes Bargeld in jeweiliger Landeswährung entnehmen kann.
5. Führen Devisen-, Münz-, und Edelmetallgeschäfte
Währung
– die innerhalb eines Staates durch Gesetz (Geldverfassung) und Geldsystem festgelegte Geldeinheit
– man unterscheidet zwischen offener (metallistischer) Währung (Münzen und Banknoten in Gold einlösbar) und gesperrter Währung (Papierwährung). Gold ist nicht mehr im Umlauf, sondern wird nur als Reserve verwendet; eine beschränkte Einlösbarkeit der Banknoten in Gold kann fortbestehen. Heute überwiegt die Papierwährung, bei der keine Einlösepflicht in Gold besteht und die Festsetzung der Geldmenge (und damit auch des Geldwerts) allein beim Staat bzw. der Zentralnotenbank liegt
6. Nehmen Einlagen entgegen mit den vers. Sparformen = Einlagengeschäft (Passivgeschäft)
Termingeld ? für eine bestimmte Zeit festgelegt
Sparbriefe ? von Banken uns Sparkassen mit fester Verzinsung, Laufzeit 4-5 Jahre
Festverzinsliche Wertpapiere ? fester Zinssatz und Laufzeit, Schuldverschreibungen von Bund, Ländern und Gemeinden
7. Bausparkassengeschäfte, Versicherungsgeschäfte im Verbund mit Versicherungsgesellschaften
Betriebliche Pensionsfonds ? Betriebsrente im Altersruhestand durch monatliche Einzahlung
Zu den aktiven Bankgeschäften gehören Kontokorrentkredite (Kreditgewährung in laufender Rechnung gegen zusätzliche Sicherheit), Diskontgeschäfte (Ankauf von Wechseln vor Verfall unter Abzug des Diskonts), Lombardkredite (Kredit gegen Verpfändung von beweglichen Werten wie Wertpapieren, Wechseln und Waren)
Zu den passiven Bankgeschäften Einlagen (Depositen), Annahme von Spargeldern und Ausgabe von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen; zu den Dienstleistungsgeschäften zählen Geldwechsel- (Sorten- und Valutageschäfte), Inkasso-, Giro- und Zahlungsverkehr, Effekten- (An- und Verkauf von Wertpapieren), Depotgeschäfte (Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren u. a.), Beratung u. Ä.
Die Geschäftsbanken lassen sich der Rechtsform nach in drei große Gruppen unterschieden:
1. Private Geschäftsbanken (für Großkunden) ? die größten drei sind: die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Commerzbank. Auf die privaten Geschäftsbanken entfallen 30% des Geschäftsvolumens aller Geschäftsbanken. Bei ihnen ist der Anteil am Wertpapiergeschäft besonders hoch
2. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (Staatsbanken, Landeszentralbanken, Landesbanken, Gemeindebanken, Sparkassen und ihre Girozentralen) – ursprünglich betrieben die Sparkassen nur Sammlung von Spargeldern und langfristige Kreditgeschäfte, weshalb sie auch heute noch in Spargeschäften mit Abstand den ersten Rang einnehmen. Mittelweile sind sie universal tätig. Ihr Anteil an Geschäftsvolumen aller Banken bei ca. 50%.
3. Genossenschaftliche Kreditinstitute (Volks- und Raiffeisenbanken sowie deren Zentralbanken) ? sie entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jh. Als Selbsthilfeeinrichtung des Kleingewerbes und der Landwirtschaft mit der Idee, die Kreditversorgung für kapitalschwache Betriebe sicherzustellen. Heute bietet sie ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, obwohl der Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in der Hereinnahme von Sicht- und Spareinlagen und der Vergabe von kurz- und mittelfristigen Krediten liegt. Ihr Anteil liegt bei ca. 20 %.
Nach dem (überwiegenden) Geschäftszweig gliedern sich die Banken in:
1. Notenbanken – mit dem Recht Banknoten auszugeben (Banknotenmonopol)
2. Universalbanken ? betreiben die Bankgeschäfte des Geld- und Effektenmarkts, vorwiegend von den deutschen Großbanken ausgeübt
3. Depositenbanken – beschränken sich vorwiegend auf die verzinsliche Annahme und Verwaltung von Kundschaftsgeldern
4. Effektenbanken ? befassen sich mit der Finanzierung von Unternehmungen, Anleihe-Emissionen, Gründungen und dem Effektenverkehr
5. Hypothekenbanken und Pfandbriefbanken ? einräumen sich gegen Sicherung durch Grundstücksrechte langfristige Kredite und sich das hierfür notwendige Kapital durch Ausgabe von Pfandbriefen beschaffen.
Der Marktanteil der Universalbanken im Verhältnis zu allen Kreditinstituten beträgt ca. 80%. Den Rest teilen sich zahlreiche Spezialbanken (Hypothekenbanken, Bausparkassen, Postgiroämter usw.) Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 4.700 Kreditinstitute mit rund 44.000 Zweigstellen.
Strikt von den Geschäftsbanken zu unterschieden ist die Deutsche Bundesbank, die Notenbank und Zentralbank der Bundesrepublik mit Sitz in Frankfurt am Main (seit 01.08.1957, 1948-1957 war es die Bank deutscher Länder). Sie ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie regelt den Geldumlauf und ihr oberstes Ziel ist die Sicherung der Währung, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie hat Alleinrecht für Banknotenausgabe. In der BRD unterhält sie in den Bundesländern 9 Hauptverwaltungen.
Notenbank (früher Zettelbank)
– sie hat das Recht zur Notenausgabe (Notenprivileg)
– sie reguliert als Trägerin der Geld- und Kreditpolitik den Geld- und Kreditverkehr eines Landes oder einer Währungsunion durch Anpassung des Zahlungsmittelumlaufs an die Bedürfnisse der Wirtschaft
– bis auf die USA ist in den meisten Staaten nur ein einziges, meist öffentlich-rechtliches Bankinstitut (Zentralnotenbank) mit dem Notenprivileg ausgestattet
– in der Bundesrepublik Deutschland von 1957 bis 1998: die Deutsche Bundesbank; die Staatsbank der DDR in Ostberlin, in Österreich: Oesterreichische Nationalbank; in der Schweiz: Schweizerische Nationalbank; im übrigen Ausland bis 1998: Banca d’Italia, Banque de France, Banque National de Belgique, Nederlandse Bank, Dänische Nationalbank, Bank of England u. a.; seit 1999 in elf Ländern der EU die Europäische Zentralbank