Österreich
Österreich ist ein kleines Binnenland im südlichen Mitteleuropa. Es erstreckt sich auf einer Fläche von 83 856 km2 und zählt etwa 7 975 000 Einwohner. Die Republik Österreich grenzt an 8 Länder. Die längste Grenze hat es mit der BRD, die kürzeste mit Liechtenstein. Im Norden grenzt es an Tschechien und an die Slowakei, im Osten an Ungarn, im Süden an Slowenien und Itlaien, im Westen an die Schweiz. Hauptstadt ist Wien, die Währung ist der Euro, die Staatsflagge bilden drei waagrechte, gleich breite Streifen (rot- weiß-rot). Im weißen Streifen befindet sich der österreichische Adler (das Bundeswappen)
GEOGRAPHIE:
Österreich ist ein Mittel- und Hochgebirgsland. Die Oberfläche gliedert sich in 5 natürliche Teile: die Alpen, das Alpenvorland, Granit und Gneishochland, Wiener Becken und Ebenen im Osten. Zu den Ostalpen gehören 63% des Gebietes. Ihr schönster Teil sind die Hohen Tauern mit dem höchsten Gipfel Österreichs, dem Großglockner (3797 m). Am Fuße diese Berges ersteckt sich der größte Gletscher der Österreichischen Alpen – Pasterze (32 km2).
GEWÄSSER:
Der mächtigste Flu Össterreichs ist die Donau. Sie verbindet das Land mit dem Schwarzen Meer. Die gröten Nebenflüsse der Donau sind der Inn, die Salzach, sowie Traun, Enns, Drau, Krems und March. Den westlichen Teil des Bundeslandes Vorarlberg entwässert der Rhein in die Nordsee. Die Flüsse bilden mit ihren Wasserkraftwerken bedeutende Energiequellen.
Für die österreichische Landschaft sind auch zahlreiche Seen charakteristisch. Das umfangreichste Seengebiet erstreckt sich im Salzkammergut (der Attersee, Traunsee, Mondsee, Wolfgangssee, Zeller See und Hallstätter See). Weitere Seen befinden sich in Kärnten. Der bekannteste ist der Wörther See. Der gröte europäische Steppensee ist der leicht salzhaltige Neusiedler See im Burgenland (320 km2, nur 2-4 m tief). An der Grenze zur BRD und zur Schweiz gibt es noch den Bodensee.
Österreich liegt in der gemäigten Klimazone. Es ist sowohl ozeanisch, als auch kontinentel beeinflut. Das landschaftliche Relief ist nicht einheitlich, deshalb gibt es groe Unterschiede zwischen den Einzelenen Gebieten. Charakteristisch für das Klima ist der Föhn.
VOLKSWIRTSCHAFT:
Österreich ist ein hoch entwickeltes Industrieland. Die Industrie basiert auf einer reichen Auswahl von Bodenschätzen und groen Wasserenergiequellen. In Niederösterreich werden Erdöl und Erdgas gefördert. Eisenerzlager gibt es in der Steiermark, in Kärnten und bei Salzburg. In der Steiermark gewinnt man noch Braunkohle und Magnesit (Magnesit auch in Kärnten und Tirol). Im Salzkammergut gibt es groe Saltvorkommen.
An der Spitz der Schwerindustrie stehen das Hüttenwesen und der Maschinenbau. Der Maschinenbau ist im Wiener Becken, in Graz und Steyr konzentriert. Im Fahrzeugbau spezialisiert sich Östereichauf Laskraftwagen und Traktoren.
Sehr intensiv entwickelt sich die Chemieindustrie (Bregenz). Die Produktion konzetriert sich auf Zellulose, Kunststoffe, synthetische Fasern und Düngemittel.
Andere wichtige Industriezweige sind: Die Textilindustrie(Vorarlberg), ebenso die Elektroindustrie. Holzindustrie und Papierproduktion (Kärnten, Niederösterreich, Steiermark), Glas- und Porzellanerzeugung (Wien), Nahrungsmittelindustrie (überall,Wien).
Auch die landwirtschalftliche Produktion ist sehr intensiv, obwohl Österreich nur wenig Ackerboden hat. Die landschaftlich bedeuteundsten Gebiete sind in Nieder- und Oberösterreich, Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Es werden Getreide, Mais, Obst, Wein, Kartoffeln und Zuckerrüben angebaut. Sehr wichtig sind auch die Forstwirtschaft und Viehzucht.
POLITISCHES LEBEN:
Die Republik Österreich ist eine neutrale, parlamentarisch- demokratische Bundesrepublik. Sie wird von 9 selbständigen Bundesländern gebildet. Wien ist die Haupstadt und zugleich ein eigenes Bundesland, die andere sind Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorlarberg, Kärnten, Steiermark, Burgenland und Wien. Die Amtsprache ist Deutsch. Das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident.
Jedes Bundesland hat eigene Landesregierung, Wien hat Stadtsenat. An der Spitze der Landesregierung steht der Landeshauptman, and der Spitze des Senates der Bürgermeister. An der Spitze der Regierung steht der Bundeskanzler. Er wird vom Präsident ernannt. Die gesetzgebende Gewalt übt das Parlament aus. Es besteht aus 2 Kammern ? dem Nationalrat und Bundesrat. Das Wahlrecht haben alle Bürger ab 19 Jahren.